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den Genuss von Zigaretten in dem von ihm besetzten Taxi, sofern es nicht von
außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist.
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Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichniss und
den gültigen Taxitarif.
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eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n)
Lenker(in).
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freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
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Dem Fahrzeuglenker ist es untersagt während der Beförderung von Fahrgästen
zu rauchen.
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ein intaktes und sauberes Fahrzeug.
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Der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das
Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers
nicht gefährdet ist).
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Beförderung.
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Außer: Personen die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben.
Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben
(außer: Polizei, etc. ...). Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug
randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im
Fahrzeug rauchen obwohl es von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi"
gekennzeichnet ist.
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Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und
nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen
Maulkorb tragen.
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alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
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Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen sollte
dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).
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Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 € Schein.
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den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
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eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der
Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel
des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.
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freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.
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auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen
aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis, und dgl.).